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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08 (https://dejure.org/2009,7079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08 (https://dejure.org/2009,7079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2009 - L 32 AS 1758/08 (https://dejure.org/2009,7079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf die Erstattung bzw. Geltendmachung von Kosten für einen Möblierungszuschlag als Kosten der Unterkunft; Bestimmung des Zeitpunktes bei einem Vergleich der Aufwendungen anlässlich eines Umzugs ohne vorherige Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Erstattung einer Betriebs- und Heizkostennachforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Es muss tatsächlich eine konkrete Möglichkeit bestehen, im Vergleichsgebiet eine angemessene Wohnung auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (BSG, U. v. 7.11.2006 - B 7 b AS 18/06 R -).

    Der Senat hält deshalb nach wie vor die Zugrundelegung des Spannenoberwertes statt des Mittelwertes für die Kaltmiete für geboten, um sicher genug schlussfolgern zu können, dass eine solche Wohnung für den Antragsteller zur Verfügung stünde (vgl. zum Erfordernis der konkreten Ermittlung Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b 18/06 - SozR 4 -4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 23), auch wenn ein großer Teil der Leistungsempfänger Schwierigkeiten haben dürfte, sich selbst für solche eher unattraktiven Wohnungen Vermietern gegenüber als akzeptable Mieter zu präsentieren.

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Hier seien von den Kosten (370,00 EUR Kaltmiete zzgl. 160, 00 EUR Betriebskostenvorauszahlung zzgl. 25, 00 EUR Kücheneinrichtung) die darin bereits enthaltenen Kosten der Wassererwärmung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11 b AS 15/07 R -) 2 x 5, 60 EUR + 3,73 EUR = 14, 93 EUR abzuziehen.

    Hierzu heißt es im Urteil des BSG vom 27.02.2008 (-B 14/11b AS 15/07 R-, Rdnr. 27):.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, u. a. Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, zitiert nach www.bundessozialgericht.de Rd. Nr. 24) eine Einzelfallprüfung voraus.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Soweit nach der allerneuesten Rechtsprechung des BSG die Produkttheorie eine Einschränkung hinsichtlich der angemessenen Kosten für Heizung erfährt (vgl. die Pressemitteilungen zu den U. v. 02.07.2009 -B 14 AS 36/08 R- und U. v. 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R, die schriftlichen Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht) führt dies nach Auffassung des Senats jedenfalls für das vorliegende Verfahren zu keiner Änderung der Berechnung.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Zumutbar erscheint nämlich zwar einerseits abstrakt-generell jede Wohnung mit üblichem Standard, unabhängig vom Baujahr (jedenfalls im Ergebnis ebenso: BSG, U. v. 19.02.2009 -B 4 AS 30/08 R-, Rdnr. 14, 20ff).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    66 Da maßgeblich nur die hypothetische angemessene Wohnung sein kann, auf die der Leistungsempfänger verwiesen werden kann, steht dem Senat zu seiner Überzeugung ein besseres Ermittlungsmittel als die Anwendung eines gemäß §§ 558 c und 558 d Bürgerliches Gesetzbuch qualifizierten Mietspiegels nicht zur Verfügung, da selbst ein Sachverständiger nur eine schätzweise Prognose erstellen könnte (vgl. zum Vorrang eines qualifizierten Mietspiegels gegenüber den Werten nach dem Wohngeldgesetz: BSG, U. v. 18.06.2008 - BSG 14/7b AS 44/06 R -).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Soweit nach der allerneuesten Rechtsprechung des BSG die Produkttheorie eine Einschränkung hinsichtlich der angemessenen Kosten für Heizung erfährt (vgl. die Pressemitteilungen zu den U. v. 02.07.2009 -B 14 AS 36/08 R- und U. v. 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R, die schriftlichen Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht) führt dies nach Auffassung des Senats jedenfalls für das vorliegende Verfahren zu keiner Änderung der Berechnung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Dass die Kläger nicht vorab eine Zusicherung eingeholt haben, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats unschädlich (vgl. bereits B. v. 30.11.2007 -L 32 B 1912/07 ASER, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    Der Senat hält an seinen Grundsätzen zur Berechnung der angemessenen Miete in Anwendung des Berliner Mietspiegels fest (vgl. zuletzt Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07, veröffentlicht unter juris sowie www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Hessen, 19.03.2009 - L 7 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1758/08
    57 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Umzug erforderlich, wenn der Wunsch nach einer neuen Wohnung einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 06. Mai 2009 - L 32 AS 612/09 B ER - juris; www.sozialgerichtsbarkeit.de; vgl. ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 19. März 2009 - L 7 AS 53/09 B ER - juris, Rdnr. 19 unter Bezugnahme auf die Beispiele in der amtlichen Begründung der Neuregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II = BT-Drs. 16/1410 Seite 23 zu Nr. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 848/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - L 32 B 1712/08

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunft - Heimunterbringung eines Ehegatten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 32 AS 688/09

    Selbst genutzte Eigentumswohnung; Schätzwert; Kosten für Unterkunft und Heizung;

    Zur Beantwortung der Frage, welches die Kosten einer angemessenen Mietwohnung wären, hält der Senat an seinen Grundsätzen zur Berechnung der angemessenen Miete in Anwendung des Berliner Mietspiegels der Sache nach fest (vgl. zuletzt Urteile vom 25.09.2009 -L 32 AS 412/08 sowie L 32 AS 1758/08- veröffentlicht unter juris sowie www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Zur Kritik an dieser Auffassung wird auf das Urteil vom 25.09.2010 verwiesen (L 32 AS 1758/08, Juris-Rdnr. 69f).

    Für die letztlich entscheidende Frage der angemessenen Kosten, zu welchem Preis der Kläger eine angemessene Wohnung einschließlich der Heizkosten anmieten könnte, bleibt der Senat bei seiner Rechtsprechung, auch insoweit die warmen Betriebskosten des Mietspiegels zu Grunde zu legen (vgl. bereits U. v. 25.09.2009 -L 32 AS 1758/08- juris-Rdnr. 73f).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 19 AS 129/10

    Einstweiligen Anordnung; Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue

    Hinsichtlich der Bestimmung der kalten Betriebskosten besteht selbst zwischen den Senaten des LSG Berlin-Brandenburg Uneinigkeit, ob dazu auf den für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ermittelten Betriebskostenspiegel oder auf die im Mietspiegel enthaltene Betriebskostenübersicht zurückzugreifen ist (vgl. nur LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Oktober 2009, aaO, und Urteil vom 25. September 2009, L 32 AS 1758/08, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - L 28 B 2389/08
    Auch innerhalb der unterschiedlichen Senate des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist die Berechnungsgrundlage und - methode umstritten (vgl. dazu beispielhaft einerseits Urteil des erkennenden Senats vom 10. September 2009- L 28 AS 2189/08 - andererseits Entscheidung des 32. Senate vom 25. September 2009 - L 32 AS 1758/08, jeweils zitiert nach juris mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - L 32 AS 2116/09
    Die von den Antragstellern in Aussicht genommene Wohnung ist nach der Rechtsprechung des Senats zudem auch abstrakt insgesamt angemessen (vgl. Urteil vom 25. September 2009, L 32 AS 1758/08, Fundstelle juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - L 32 AS 2117/09
    Die von den Antragstellern in Aussicht genommene Wohnung ist nach der Rechtsprechung des Senats zudem auch abstrakt insgesamt angemessen (vgl. Urteil vom 25. September 2009, L 32 AS 1758/08, Fundstelle juris).
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